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Unsere nächste Auktion findet am 08.02.2024 statt.



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Die "10 goldenen Regeln" zur Teilnahme an einer Auktion drucken
  1. Mit der Teilnahme an der Auktion (in schriftlicher oder persönlicher Form) bestätigen Sie die Kenntnisnahme dieser Bedingungen.
  2. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht. Die Katalog-Beschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Verkauft wird unter Ausschluss der Gewährleistung.
  3. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Der jeweilige Zustand der Objekte, insbesondere geringe Beschädigungen sowie Altersspuren sind im Limitpreis berücksichtigt. Nutzen Sie daher die Möglichkeit der persönlichen Vorbesichtigung.
  4. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien im Rechtssinne dar. Es wird geraten, sich vom Zustand der Sache zu überzeugen oder schriftlich nachzufragen. Die im Katalog angegebenen Zustandsbeschreibungen sind nur als Anhaltspunkte für wichtige Beschädigungen gedacht. Das tatsächliche Alter, die Herkunft und der individuelle Zustand der einzelnen Auktionsobjekte sind allgemein bei den Limitpreisen berücksichtigt. Normale, altersbedingte Gebrauchsspuren werden nicht gesondert erwähnt. Auf "Beschädigungen" (besch.), "Bestoßungen" (best.) und "Restaurierungen" (rest.) wird in der Katalogbeschreibung hingewiesen, nur sofern diese für den Sachbearbeiter erkennbar waren. Den Interessenten steht es frei, sich über Ausmaß, Umfang bzw. Art selbst zu erkundigen und die Besichtigung wahrzunehmen.
  5. Es gibt ausnahmslos keinerlei Gewährleistung und auch kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht, auch nicht bei Mängeln (siehe dazu auch Punkt 2 bis 4 dieser Bedingungen).
  6. Für den Ersteigerer sind die abgegebenen Gebote bindend (egal ob in schriftlicher Form vor der Auktion oder persönlich während der Auktion), für den Auktionator jedoch freibleibend. Verbindlich ist die angegebene Katalognummer nicht der Titel des Objekts. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für Schaden und Verlust auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an der versteigerten Sache jedoch erst mit vollständiger Bezahlung.
  7. Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Das Angebot zum Limit an das Publikum bleibt jedoch bestehen und das Objekt kann bei Nachgebot des Limits auch an einen anderen Interessenten abgegeben werden. Gebote mit Vorbehalts-Zuschlägen sind für den Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend.
  8. Zum Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 20 % an den Versteigerer zu entrichten, zzügl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder per Überweisung innerhalb 7 Tagen. Die Forderung auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird mit Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug kommen zum ursprünglichen Rechnungsbetrag die Kosten des Verzugsschadens hinzu ( u.a. 3 Euro pro Mahnschreiben, ab 14 Tage nach der Auktion zusätzlich 3 Euro pro Position für zusätzlichen Abrechnungsaufwand mit dem Einlieferer ). Für am Auktionstag ersteigerte und bezahlte Ware gilt ein Aufgeld von 20 % incl. MwSt..
  9. Ersteigerte Gegenstände werden erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen des Auktionshauses herausgegeben. Die Ausgabe von ersteigerten Gegenständen und das Erstellen von Rechnungen, insbesondere während oder gleich nach der Auktion, geschieht unter dem Vorbehalt, dass kein Irrtum unterlaufen ist. Der Erwerber verpflichtet sich, die ersteigerten Gegenstände innerhalb von 7 Tagen abzuholen. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen. Eine Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers nach schriftlicher Versandanweisung. Nach Ablauf von 14 Tagen ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofür pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu 5,00 Euro anfallen können. Dem Ersteigerer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind.
  10. Des weiteren gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen erhalten und zur Kenntnis genommen: Datum Name Unterschrift

    Datum: 29.03.2024 Name: Unterschrift


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